Ja — jede in Österreich wohnhafte Person muss sich innerhalb von 3 Werktagen nach dem Einzug beim Meldeamt anmelden. Als EU-Bürger hast du das Recht ohne Genehmigung zu arbeiten, aber bei einem Aufenthalt über 3 Monate musst du eine Anmeldebescheinigung innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise beantragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmer bei der ÖGK vor dem ersten Arbeitstag anzumelden. Du kannst deinen Status über die App Meine ÖGK oder sozialversicherung.at prüfen. Wenn der Arbeitgeber dich nicht angemeldet hat, kannst du dies der Finanzpolizei oder der Arbeiterkammer melden.
In Österreich hat jede Branche ihren eigenen Kollektivvertrag (KV). Im Baubereich gilt der Bauhilfsgewerbe-KV oder Baugewerbe-KV. Der Mindestlohn für Facharbeiter mit LAP beträgt ab 1. Mai 2025 ca. 17–19 €/h je nach Gruppe. Deinen KV findest du auf kollektivvertrag.at oder bei der Arbeiterkammer.
Ja — in den meisten Branchen sieht der KV Sonderzahlungen vor: Urlaubsgeld (meist Juni) und Weihnachtsremuneration (November/Dezember). Jede entspricht in der Regel einem Monatsbrutto. Bei unterjähriger Beschäftigung gilt ein anteiliger Anspruch.
Die Normalarbeitszeit in Österreich beträgt 40 Stunden pro Woche (im Bau oft 38,5 h). Für jede Überstunde gilt Grundlohn + mindestens 50% Zuschlag. Einige KV sehen höhere Sätze vor, z.B. 100% für Nacht- oder Wochenendüberstunden.
Vom Bruttogehalt werden abgezogen: Sozialversicherungsbeiträge ca. 18,12% und Lohnsteuer (abhängig vom Jahreseinkommen). Auf dem Lohnzettel: Bruttobezug, SV-Beiträge, Lohnsteuer, Nettobezug. Die Arbeiterkammer prüft kostenlos.
Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich — in vielen Fällen gibt es mehrere Hundert Euro zurück. Absetzbar: Pendlerpauschale, Werkzeugkosten, Fortbildung, Medikamente. Einreichung über finanzonline.at — kostenlos, bis zu 5 Jahre rückwirkend.
Wenn du in Österreich arbeitest und Steuern zahlst, hast du Anspruch auf Familienbeihilfe, auch wenn die Kinder in Polen wohnen. Betrag: ca. 138 € bis 165 € monatlich je nach Alter. Dazu kommt Familienbonus Plus bis zu 2.000 € jährlich pro Kind.
Urlaub: 5 Wochen (25 Werktage) pro Jahr — nach 25 Dienstjahren 6 Wochen. In der Probezeit (max. 1 Monat) kann jede Seite ohne Frist kündigen. Krankenstand: Ab dem ersten Krankheitstag Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach übernimmt die ÖGK.
Wenn du gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse hast, bist du verpflichtet eine Einkommensteuererklärung bis Ende April des Folgejahres abzugeben (oder bis Ende Juni über FinanzOnline).
Die Pendlerpauschale steht Pendlern zu wenn die Strecke mindestens 2 km (öffentlich) oder 20 km (Auto) beträgt. Kleine Pendlerpauschale: bis 58 €/Monat, große bis 232 €/Monat. Zusätzlich Pendlereuro: 2 € pro km Strecke jährlich.